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Inklusion

Seit dem Schuljahr 2015/2016 können Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wählen, ob dieser Anspruch an einer allgemeinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden soll. An den jeweiligen Staatlichen Schulämtern gibt es fachkundige Personen, die die Eltern dazu umfangreich beraten.

Die Beratung umfasst Angaben über die möglichen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und bezieht die Vorstellungen der Eltern über die Erfüllung des Anspruchs ein. Die Eltern erhalten zudem ausführliche Informationen über die möglichen weiteren Verfahrensschritte.

Im Anschluss an diese Beratung können die Eltern ihr Wahlrecht ausüben. Wählen sie die Beschulung an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes, legt das Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit allen berührten Stellen (Eltern, Schulen, Kostenträgern, Schulträgern) den Schulort fest. Das Wahlrecht bezieht sich nicht auf eine spezielle, von den Eltern gewünschte Schule. Die Herstellbarkeit des Angebotes muss unter angemessenen Vorkehrungen gesichert sein.

Der Ablaufplan veranschaulicht das Verfahren nach der Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Mit dem Formular zur Erklärung des Elternwunsches erklären die Erziehungsberechtigten ihren Wunsch auf ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule. 

Formular zur Erklärung des Elternwunsches als pdf

Formular zur Erklärung des Elternwunsches als docx



Ansprechpartnerinnen im Staatlichen Schulamt Rastatt:

Zuständige Schulrätin:              Gabriele Jäger 

                                                  07222/9169-108

                                                  gabriele.jaeger@ssa-ra.kv.bwl.de

 

Mitarbeiterinnen Fachbereich Inklusion: 

                                                 Birgit Lindsay

                                                 07222/9169-110

                                                 inklusion@ssa-ra.kv.bwl.de

 

                                                  NN

                                                 07222/9169-172

                                                 inklusion@ssa-ra.kv.bwl.de

                                     

Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Inklusion:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weiteres Informationsmaterial:

Allgemeine Elterninformation zum Thema Inklusion

Schulstandorte mit einem inklusiven Bildungsangebot


Schulstandorte mit inklusiven und kooperativen Organisationsformen in einer Landkarte

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