Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg
Der Ministerrat hat am 20. Februar 2006 über den Ausbau von Ganztagsschulen an allen allgemein bildenden Schulen und den Grund- sowie Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung entschieden. Ziel ist, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz von Ganztagsschulen zu schaffen, d.h. jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen.
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist für die Grundschulen und die Grundstufen der Förderschulen eine gesetzliche Regelung (§ 4a SchG) in Kraft getreten.
An folgenden Standorten finden Sie eine Ganztagsschule: