Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die weiterführende Schule die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.
Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.
Termine des Übergangsverfahrens für das Schuljahr 2020/2021
1. Erstellen der Grundschulempfehlung
- Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schüler*innen der Klassenstufe 4 über jeweils
beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 29. Januar 2021
- Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit
der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum Ende des ersten Schulhalbjahres bis Mittwoch, 10. Februar
2021
- Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser
Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der
Grundschulempfehlung
2. Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule
- Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Dienstag, 30. März
2021
3. Anmeldung der Schüler*innen für die weiterführenden Schulen
- Für Schüler*innen nach der Grundschulempfehlung Montag, 08. März 2021 bis
Donnerstag, 11. März 2021
- Für Schüler*innen, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Donnerstag, 01. April 2021
Termine des Übergangsverfahrens für das Schuljahr 2021/2022
1. Erstellen der Grundschulempfehlung
- Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schüler*innen der Klassenstufe 4 über jeweils
beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 28. Januar 2022
- Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit
der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum Ende des ersten Schulhalbjahres bis Mittwoch, 09. Februar
2022
- Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser
Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der
Grundschulempfehlung
2. Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule
- Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Mittwoch, 30. März
2022
3. Anmeldung der Schüler*innen für die weiterführenden Schulen
- Für Schüler*innen nach der Grundschulempfehlung Mittwoch, 09. März 2022 und Donnerstag, 10. März
2022
- Für Schüler*innen, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Freitag, 01. April 2022
Verwaltungsvorschrift
des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe
Informationen des Kultusministeriums