Navigation überspringen

Übergänge von der Grundschule in die weiterführenden Schulen

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.

Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die weiterführende Schule die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.

Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.

Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.

Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Die Grundschulempfehlung wird bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.

 

Termine des Übergangsverfahrens für das Schuljahr 2023/2024 

1. Erstellen der Grundschulempfehlung

  • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schüler*innen der Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 26. Januar 2024
  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum Ende des ersten Schulhalbjahres bis Mittwoch, 07. Februar 2024
  • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung

2. Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule

  • Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Freitag, 22. März 2024

3. Anmeldung der Schüler*innen für die weiterführenden Schulen

  • Für Schüler*innen nach der Grundschulempfehlung Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
  • Für Schüler*innen, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Mittwoch, 10. April 2024



Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe



Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.