Selbstevaluation
Die Schulen sind verpflichtet im Rahmen ihrer Schulentwickung und Qualitätssicherung sich selbst zu evaluieren.
Fremdevaluation
Die Schulen werden vom Landesinstitut für Schulentwicklung regelmäßig evaluiert.
Die Schulen sind verpflichtet im Rahmen ihrer Schulentwickung und Qualitätssicherung sich selbst zu evaluieren.
Die Schulen werden vom Landesinstitut für Schulentwicklung regelmäßig evaluiert.