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Leitbild des Staatlichen Schulamtes Rastatt
Das Staatliche Schulamt Rastatt ist als untere Schulaufsichtsbehörde für alle Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,
Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in den Landkreisen Freudenstadt
und Rastatt sowie im Stadtkreis Baden-Baden zuständig.
Wir setzen die bildungspolitischen Leitlinien des Landes Baden-Württemberg um.
Unser Ziel ist die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Anlagen und
Fähigkeiten auf dem Weg in ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Leben in unserer Gesellschaft.
Zentrales Element der Qualitätsentwicklung ist der kompetenzorientierte und fördernde Unterricht. Wir arbeiten mit allen am
Schulleben Beteiligten zusammen und unterstützen die Schulen bei ihren Aufgaben und ihrer Weiterentwicklung. Dabei haben wir eine
Koordinierungs- und Steuerungsfunktion. Wir betrachten die operative Eigenständigkeit von Schulen als wesentlich für die
Qualitätsentwicklung. In diesem System begreifen wir uns als lernende Organisation.
Wir verstehen uns als
• zeitgemäße Dienstleistungsagentur für Schulleitungen, Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen,
außerschulische Partner und Schulträger.
• Unterstützungssystem für die Schulen und als Plattform für Wissensaustausch.
Wir sorgen für
• klar definierte Ziele und entwickeln daraus Aufgaben und Projekte.
• eindeutige Zuständigkeiten und den erforderlichen Zeitrahmen.
• den effizienten Ablauf von Verwaltungsvorgängen.
• die gezielte Zuweisung von Ressourcen.
• Information über bildungspolitische Zusammenhänge, rechtliche Vorgaben, pädagogische Entwicklungen und
Initiativen.
• eine hohe Qualität und die Nachhaltigkeit unserer Arbeit.
• die koordinierte und gesteuerte Umsetzung der datengestützten Schulentwicklung im Rahmen des Qualitätskreislaufes.
Wir legen Wert auf
• vertrauensvolle Zusammenarbeit, Beteiligung und einen wertschätzenden Umgang.
• offene Kommunikation, Interesse an der Sichtweise des Anderen und Transparenz.
• Offenheit für Veränderung.
• Zufriedenheit der verschiedenen Interessengruppen.
• gemeinsam getragene Ergebnisse und Vereinbarungen.