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Einschulung

Einschulungsuntersuchung

Die Neuregelung der Einschulungsuntersuchung gilt für alle Kinder ab dem 4. Lebensjahr. Eine Übersicht bietet der Flyer zur Einschulungsuntersuchung (ESU).

Flyer Einschulungsuntersuchung

Bei weiteren Fragen informiert Sie das Gesundheitsamt Rastatt

Kindergärten

Kooperation Kindertagesstätte und Grundschule

Jedes Kind durchläuft individuelle Entwicklungs- und Lernprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtungen und die Schule unterstützt und gefördert werden.

Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. Die rechtliche Grundlage der Kooperation zwischen den Kindertagesstätten und den Grundschulen wurde in der Verwaltungsvorschrift vom 15.7.2019 festgelegt. 

Daraus ergeben sich unterschiedliche Felder der Zusammenarbeit, z.B.

  • Austausch in Arbeitsgemeinschaften zu den pädagogischen Grundlagen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen,
  • Beobachtung von Kindern hinsichtlich ihrer Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, pädagogische Maßnahmen und Hilfen, gegebenenfalls unter Einbeziehung anderer Fachstellen,
  • Beratung mit Eltern.

Genauere Informationen erteilen die zuständigen Grundschulen.

TaskCards Kooperation Kindergarten - Grundschule

Jahresplanung Kooperation

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Ablauf Feststellung

Ablauf Antrag auf Gemeinsamen Unterricht

VwV Kinder und Jugendliche mit pädagogischem Förderbedarf



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